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BGH, 07.10.2003 - VIII ZB 87/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einstweilige Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung der Zwangsvollstreckung - Gefahr eines Nachteils für den Beschwerdegegner
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 570 Abs. 3 § 575 Abs. 5
Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 07.10.2003 - VIII ZB 87/03
- BGH, 25.11.2003 - VIII ZB 87/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.08.2003 - VIII ZB 77/03
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Einstellung …
Auszug aus BGH, 07.10.2003 - VIII ZB 87/03
Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3, Halbs. 1 ZPO i.V. mit § 575 Abs. 5 ZPO die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Beschwerdeführers nicht von vornherein aussichtslos sind (Senatsbeschluß vom 6. August 2003 - VIII ZB 77/03 m.w.Nachw.).